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Informationen der Rheinberger Bäder zur EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), insbesondere im Rahmen der Verpflichtungen aus der CoronaSchVO

Ab dem 25.05.2018 hat die EU-Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend DSGVO) im Gebiet der gesamten Europäischen Union unmittelbare Rechtswirkung erlangt. Die nachstehenden Klauseln dienen zur Erfüllung der Informationspflichten der Rheinberger Bäder gegenüber ihren Kunden gemäß Art. 12 ff.DSGVO.

 

  1. Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO ist die

 

Stadtverwaltung Rheinberg

Kirchplatz 10

47495 Rheinberg

E-Mail: stadtverwaltung@rheinberg.de,

Telefon: 02843/171-0

Homepage: www.rheinberg.de

 

 

  1. Die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden durch den Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung Rheinberg überwacht. Den Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung Rheinberg erreichen Sie unter der eMail datenschutz@rheinberg.de oder telefonisch unter 02843/171-121.

Der Datenschutzbeauftragte ist nicht zuständig für datenschutzrechtliche Fragen in Bezug auf die Tätigkeit der übrigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden, anderer Behörden auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene oder privater Unternehmen und Vereine. Insofern wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Datenschutzbeauftragte bzw. den Datenschutzbeauftragten der betreffenden Stelle.

 

  1. Die Stadt Rheinberg verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden zum Zweck der Erfüllung des Vertragsverhältnisses und die diesbezügliche Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, insbesondere für die Registrierung für das eTicketing. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.

 

  1. Die Stadt Rheinberg verarbeitet personenbezogene Daten der Besucher zum Zweck der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen mit dem Corona-Virus. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 c) sowie Abs. 2 und 3 DSGVO sowie der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der seit dem 15. Juni 2020 gültigen Fassung.

 

  1. Eine Offenlegung der personenbezogenen Daten der Kunden erfolgt – im Rahmen der in Ziffer 3 und 4 genannten Zwecke – ausschließlich gegenüber folgenden Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern: Abrechnungs- oder IT-Dienstleister; auf Verfügung an diezuständige Behörde.

 

  1. Personenbezogene Daten der Kunden werden nicht an Drittstaaten oder an internationale Organisationen übermittelt, es erfolgt kein Drittstaatentransfer.

 

  1. Personenbezogene Daten werden zu den unter Ziffer 3 genannten Zwecken solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist.

 

  1. Die personenbezogenen Daten der Besucher werden zu den unter Ziffer 4 genannten Zwecken solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist, längstens jedoch für eine Dauer von vier Wochen. Etwas Abweichendes gilt für die personenbezogenen Daten, die für die unter Ziffer 3 genannten Zwecke weiterhin erforderlich sind.

 

  1. Die Kunden haben bzgl. der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegenüber der Stadt Rheinberg ein Recht auf:

 

9.1. Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO),

9.2. Berichtigung, wenn die Sie betreffenden gespeicherten Daten fehlerhaft, veraltet oder sonstwie unrichtig sind (Art. 16 DSGVO),

9.3. Löschung, wenn die Speicherung unzulässig ist, der Zweck der Verarbeitung erfüllt und die Speicherung daher nicht mehr erforderlich ist oder sie eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten widerrufen haben (Art. 17 DSGVO),

9.4. Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 Abs. 1 DSGVO genannten Voraussetzungen gegeben ist (Art. 18 DSGVO),

9.5. Übertragung der von Ihnen bereitgestellten, sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 20 DSGVO),

9.6. Widerruf einer erteilten Einwilligung, wobei der Widerruf die Rechtmäßigkeit der bis dahin aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) und

9.7. Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

 

  1. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses hat der Kunde der Stadt Rheinberg diejenigen personenbezogenen Daten (vgl. Ziffer 3) bereitzustellen, die für den Abschluss und die Durchführung des Vertragsverhältnisses und die Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind.

 

  1. Datenschutzrechtliche Beschwerden über die Stadtverwaltung Rheinberg richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
    Kavalleriestr. 2-4,
    40213 Düsseldorf
    Telefon: 0211/38424-0
    Fax: 0211/38424-10
    E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de.

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