Nutzungsbedingungen gemäß der „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW
- Bitte halten Sie immer einen Mindestabstand von 1,5 m ein. Hierbei helfen Ihnen die entsprechenden Abstandsmarkierungen
- Gäste mit Symptomen einer Atemwegsinfektion oder Covid-19 dürfen die Rheinberger Bäder nicht besuchen.
- Vor Betreten des Bades desinfizieren Sie bitte die Hände. Das Desinfektionsmittel wird durch die Stadt Rheinberg bereitgestellt.
- In geschlossenen Räumen ist eine Mund-Nase-Bedeckung Pflicht. Diese muss bei Durchfeuchtung gewechselt werden.
- Beim Betreten und Verlassen des Bades ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
- Der Verleih von Schwimmutensilien (Schwimmnudeln, Tauchringen, Liegen, Badeschuhe, Handtücher, Strandkörbe etc.) ist nicht möglich.
- Die Hust- und Niesetikette ist einzuhalten.
- Präventiv hat das Solvay-Hallenbad die Lüftungsanlage im gesamten Gebäude umgestellt. Von der bisherigen Einstellung der Umluft fährt das Solvay-Hallenbad nun die Einstellung, 100% Frischluft in die gesamte Anlage zu fördern.